- Sekundarstufe I: Die Krankmeldung muss vor Schulbeginn (07.55 Uhr) erfolgen.
- Sekundarstufe II: Krankmeldung bis 9.00 Uhr.
- Die Klassenleitung bzw. Jahrgangsstufenleitung wird dann entsprechend darüber informiert.
- Die schriftlichen Entschuldigungen müssen selbstverständlich weiterhin bei den Klassenlehrer*innen bzw. bei den Beratungslehrer*innen der S II abgegeben werden.
Bitte denken Sie daran, dass an Krankheitstagen unmittelbar vor und nach den Schulferien, die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig ist. Dies gilt auch für das Fehlen bei Klausuren!
Meldepflichtige Erkrankungen müssen angegeben werden!
Sie erhalten in wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail.