Elternbrief Nr. 14

Informationen zum Schulbetrieb nach Ostern

Liebe Eltern,
laut Schulmail vom 08.04.2021 wird nach den Osterferien der Unterricht nun doch nicht wie vorab angekündigt als Wechselunterricht stattfinden, sondern der Distanzunterricht wird um zunächst eine Woche verlängert (Auszug aus der Schulmail siehe unten).

Dies bedeutet für die Woche nach den Osterferien (12.04.2021 – 16.04.2021):

Jahrgänge 5 – EF:

  • Unterricht findet ausschließlich als Distanzunterricht statt!
  • Für die Jahrgänge 5 und 6 wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet
    (Anträge siehe Login-Bereich).

Jahrgang Q2:

  • Der Unterricht findet wie geplant nur in den Abiturkursen statt
  • Räume: siehe Vertretungsplan

Jahrgang Q1:

  • Montag bis Donnerstag Distanzunterricht
  • Achtung: die für Mittwoch und Donnerstag angesetzten Klausuren finden statt!
  • Freitag, 16.04.2021, Präsenzunterricht für den ganzen Jahrgang, große Kurse werden auf zwei Räume aufgeteilt

NEU:

Voraussetzung für den Präsenzunterricht in der Schule ist ab sofort eine negative Testung, die zweimal wöchentlich nachgewiesen werden muss. Schülerinnen und Schüler ohne diesen Nachweis können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Testung erfolgt in der Schule für die Q2 am Montag, 12.04.2021 und am Mittwoch, 14.04.2021, jeweils zu Beginn des ersten Kurses, an dem teilgenommen wird. Ein negatives Testergebnis wird von der Schule bescheinigt und muss in den Nachfolgestunden (z. B. weitere Stunden am Montag und Dienstag) bei der Fachlehrkraft vorgelegt werden.

Alternativ kann auch die Bescheinigung einer Testung in einer öffentlichen Teststelle vorgelegt werden, die nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.

Wichtig:

Die Durchführung von Selbsttests ist eine weitere Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu minimieren, sie ist keine Gewähr für einen Schutz vor Infektionen.

Daher gelten alle bekannten Hygienemaßnahmen ohne Ausnahme weiter:

Abstand – Händewaschen – medizinische Maske – Lüften

Wir bitten die Schülerinnen und Schüler diese Regelungen vor allem auch auf dem Schulweg und in den Pausen zu beachten!

Herzliche Grüße

Christiane Genschel
Schulleiterin

Wuppertal, 09.04.2021

Auszüge aus der Schulmail vom 08.04.2021:
„Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf
ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom
11.02.2021 fort.

Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten. Deshalb erfordert die
Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

...

Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

...

Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren. Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen.
Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.“