
In der Ganztagsschule gibt es Lernzeiten, die auf unterschiedlichen Wegen der individuellen Förderung dienen und auch in weiten Teilen die Hausaufgaben durch Lernaufgaben ersetzen.
In allen Jahrgangsstufen des GGJR gibt es drei LZ, die in den Stundenplan integriert sind; ab der Jahrgangsstufe 7 müssen auch an einem Kurztag, an dem der Unterricht spätestens nach der 7. Stunde endet (i. d. Regel Dienstag oder Freitag), ein Teil der Aufgaben zu Hause bearbeitet werden.
Liegen die Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens (s. u.) in der 9. Stunde ist es den Eltern zudem freigestellt, zu entscheiden, ob ihr Kind die Aufgaben zu Hause bearbeiten darf. Dies wir mit einem Vertrag für ein Halbjahr festgelegt.
Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
- Die Lernzeiten dienen der selbstständigen Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterrichtsstoff und der individuellen Förderung, bereiten auf das eigenverantwortlichere Arbeiten in der Oberstufe vor, in der es Hausaufgaben gibt.
- Bearbeitet werden Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ab der Jahrgangsstufe 7 zusätzlich in der zweiten Fremdsprache.
- Bis zum Ende der Sekundarstufe I soll eine zunehmende Selbstständigkeit beim Üben und Erarbeiten erreicht werden.
- Den Schülerinnen und Schülern wird freigestellt, in welcher Stunde sie welche Aufgaben bearbeiten. Das Ziel, sämtliche Aufgaben zu erledigen, schafft den Rahmen für Eigenverantwortung.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die aus dem Fachunterricht erwachsen, in diesem besprochen und ausgewertet werden. Zeitraum für die Bearbeitung beträgt in der Regel bis zu einer Woche.
- Die Lernzeiten werden von Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Schule betreut, so dass eine kompetente Begleitung der Kinder sichergestellt wird.
- Schülerinnen und Schüler, die das vorgesehene Arbeitspensum vorzeitig erfüllen, erhalten die Möglichkeit, sich interessengeleitet aus einem Pool zusätzlicher Materialien zu bedienen.
- Die Eltern geben über eine Unterschrift im Schuljahresplaner eine Rückmeldung darüber, dass sie über die jeweiligen Lernzeitenaufgaben informiert sind.
- Die Schülerinnen und Schüler nutzen das gleiche Medium, um zum Ende einer jeden LZ-Woche ein kurzes Feedback zu den erledigten Aufgaben zu geben. Die wird von den Lehrkräften überprüft.
- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden anders als zuvor die Aufgaben konkret zu einer bestimmten Stunde gestellt.
- Liegen die Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens (s. u.) in der 9. Stunde ist es den Eltern zudem freigestellt, zu entscheiden, ob ihr Kind die Aufgaben zu Hause bearbeiten darf. Dies wir mit einem Vertrag für ein Halbjahr festgelegt.
- Die Schülerinnen und Schüler nutzen das gleiche Medium, um zum Ende einer jeden LZ-Woche ein kurzes Feedback zu den erledigten Aufgaben zu geben. Die wird von den Lehrkräften überprüft.
- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden anders als zuvor die Aufgaben konkret zu einer bestimmten Stunde gestellt.
LZ Förderung
- In den Jahrgangsstufe 5-8 gibt es jeweils eine klassenübergreifende Lernzeit, die konkret der fachlichen Förderung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch dient.
- Leistungsstarke Schüler:innen können auch an einer LZ+ teilnehmen, in der in der Regel überfachlich und projektorientierter gearbeitet wird.
- Die Zuweisung erfolgt durch die Fachlehrer:innen.
Lernzeit Digitalisierung: (nur Jahrgangstufe 5 1. HJ)
- Im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe wird eine Lernzeit dazu genutzt, um die Schüler:innen im Umgang mit der Digitalisierung zu schulen. Schwerpunkte sind hier in der Nutzung der Schulplattform IServ und dem Umgang mit dem iPad gesetzt.
Arbeitsgemeinschaften (AG)
- In den Jahrgangsstufen 5/6 und 7/8 gibt es verpflichtend zweistündige Arbeitsgemeinschaften, die der Ausbildung überfachlicher Neigungen dienen. (s. Arbeitsgemeinschaften)
Konkrete Umsetzung
Jahrgangsstufe 5 (drei Lernzeiten und 1 AG pro Woche in den Unterrichtstag integriert)
1. Halbjahr
2. Halbjahr
- 1 Lernzeit Förderung
- 2 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
- 1 AG
Jahrgangsstufe 6 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert)
- 1 Lernzeit Förderung
- 2 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
- 1 AG
Jahrgangsstufen 7 und 8 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert, eine an einem Kurztag zu Hause)
- 1 Lernzeit Förderung
- 3 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
- 1 AG
Jahrgangsstufen 9 und 10 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert, eine an einem Kurztag zu Hause)
- 4 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
- Möglichkeit der Anwahl von freiwilligen AG
Hausaufgaben
Auch wenn es an Ganztagsschulen keine Hausaufgaben im üblichen Sinn gibt, müssen verschiedene Arbeiten noch zuhause erledigt werden. Dazu gehören Aufgaben, die
- im schulischen Rahmen nur schwierig erledigt werden können (z. B. Auswendiglernen oder Vokabellernen),
- gegeben werden, weil der Unterricht an Schultagen in der Schule nicht erteilt wird (z. B. ganztägige Abiturprüfungen, Zeugniskonferenzen),
- in der Schule nicht erledigt wurden (Krankheit/Trödeln), obwohl es dazu im Unterricht Gelegenheit gab,
- vom Lehrer/der Lehrerin nicht ausdrücklich aufgegeben wurden (z. B. Vorbereitung auf Klassenarbeiten und schriftliche Übungen, Nacharbeiten oder Wiederholen des Gelernten),
- Zusatzleistungen wie Referate darstellen.
An Tagen mit Nachmittagsunterricht (nach der 6. Stunde) oder von Freitag auf Montag, wenn am Freitagnachmittag Unterricht stattfindet, werden für den Folgetag keine Aufgaben aufgegeben.
Lehrerinnen und Lehrer
- halten sich an den Grundsatz der weitgehenden Reduzierung unterrichtsbegleitender Aufgaben,
- planen ausreichend Zeit ein, um die Aufgaben in Ruhe zu stellen und Rückfragen beantworten zu können,
- tragen Aufgaben ins Klassenbuch ein (mit Angabe der voraussichtlichen Dauer) um eine Übersicht und Koordination zu gewährleisten,
- erstellen die Aufgaben in der Regel nach Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler,
- würdigen Aufgabenbearbeitungen unter pädagogischen Gesichtspunkten.
Schülerinnen und Schüler
- notieren Aufgaben in ihrem Schuljahresplaner,
- fragen nach, falls die Aufgabenstellung nicht eindeutig sein sollte,
- bearbeiten die Aufgaben vollständig, sorgfältig und termingerecht.
- erkundigen sich bei Fehlzeiten selbständig nach den in dieser Zeit gestellten Aufgaben und arbeiten diese nach,
- bilden dazu möglichst „Lernpatenschaften“ in der Lerngruppe.
Eltern
- begleiten ihre Kinder und interessieren sich für den Lernfortschritt und das Arbeitsverhalten ihrer Kinder,
- überprüfen, ob Aufgaben vereinbarungsgemäß angefertigt werden,
- wirken gegebenenfalls an einer positiven Verhaltensänderung ihres Kindes mit.