LERNZEITEN

In der Ganztagsschule gibt es Lernzeiten, die auf unterschiedlichen Wegen der individuellen Förderung dienen und auch in weiten Teilen die Hausaufgaben durch Lernaufgaben ersetzen.

Für die Jahrgangsstufe 5 gilt das FUNDAMENTUM-Konzept (Link), das sich aus Stunden des Ganztags und des regulären Stundendeputats speist. Zusätzlich gibt es noch eine LZ zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens.
In den Jahrgangsstufen 6-10 gibt es LZ, die in den Stundenplan integriert sind; ab der Jahrgangsstufe 7 müssen auch an einem Kurztag, an dem der Unterricht spätestens nach der 7. Stunde endet (i. d. Regel Dienstag oder Freitag), ein Teil der Aufgaben zu Hause bearbeitet werden.
Liegen die Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens (s. u.) in der 9. Stunde ist es den Eltern zudem freigestellt, zu entscheiden, ob ihr Kind die Aufgaben zu Hause bearbeiten darf. Dies wir dann für ein Halbjahr festgelegt und kann dann wieder neu entschieden werden.

Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens

  • Die Lernzeiten dienen der selbstständigen Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterrichtsstoff und der individuellen Förderung, bereiten auf das eigenverantwortlichere Arbeiten in der Oberstufe vor, in der es Hausaufgaben gibt.
  • Bearbeitet werden Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ab der Jahrgangsstufe 7 zusätzlich in der zweiten Fremdsprache.
  • Bis zum Ende der Sekundarstufe I soll eine zunehmende Selbstständigkeit beim Üben und Erarbeiten erreicht werden.
  • Den Schülerinnen und Schülern wird freigestellt, in welcher Stunde sie welche Aufgaben bearbeiten. Das Ziel, sämtliche Aufgaben zu erledigen, schafft den Rahmen für Eigenverantwortung.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die aus dem Fachunterricht erwachsen, in diesem besprochen und ausgewertet werden. Zeitraum für die Bearbeitung beträgt in der Regel bis zu einer Woche.
  • Die Lernzeiten werden von Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Schule betreut, so dass eine kompetente Begleitung der Kinder sichergestellt wird.
  • Schülerinnen und Schüler, die das vorgesehene Arbeitspensum vorzeitig erfüllen, erhalten die Möglichkeit, sich interessengeleitet aus einem Pool zusätzlicher Materialien zu bedienen.
  • Die Eltern geben über eine Unterschrift im Schuljahresplaner eine Rückmeldung darüber, dass sie über die jeweiligen Lernzeitenaufgaben informiert sind.
  • Die Schülerinnen und Schüler nutzen das gleiche Medium, um zum Ende einer jeden LZ-Woche ein kurzes Feedback zu den erledigten Aufgaben zu geben. Die wird von den Lehrkräften überprüft.
  • In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden anders als zuvor die Aufgaben konkret zu einer bestimmten Stunde gestellt.
  • Liegen die Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens (s. u.) in der 9. Stunde ist es den Eltern zudem freigestellt, zu entscheiden, ob ihr Kind die Aufgaben zu Hause bearbeiten darf. Dies wir mit einem Vertrag für ein Halbjahr festgelegt.
  • Die Schülerinnen und Schüler nutzen das gleiche Medium, um zum Ende einer jeden LZ-Woche ein kurzes Feedback zu den erledigten Aufgaben zu geben. Die wird von den Lehrkräften überprüft.
  • In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden anders als zuvor die Aufgaben konkret zu einer bestimmten Stunde gestellt.

LZ Förderung

  • In den Jahrgangsstufe 5-8 gibt es jeweils eine klassenübergreifende Lernzeit, die konkret der fachlichen Förderung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch dient.
  • Leistungsstarke Schüler:innen können auch an einer LZ+ teilnehmen, in der in der Regel überfachlich und projektorientierter gearbeitet wird.
  • Die Zuweisung erfolgt durch die Fachlehrer:innen.

Konkrete Umsetzung

Jahrgangsstufe 5 (FUNDAMENTUM, 1 Lernzeit und 1 AG pro Woche in den Unterrichtstag integriert)

1. Halbjahr

  • FUNDAMENTUM (mit dem regulären Unterricht verzahnt)
  • 1 Lernzeit zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
  • bis zu 3 AGs möglich

2. Halbjahr

  • 1 Lernzeit Förderung
  • 2 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
  • bis zu 3 AGs möglich

Jahrgangsstufe 6 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert)

  • 1 Lernzeit Förderung
  • 2 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
  • bis zu 3 AGs möglich

Jahrgangsstufen 7 und 8 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert, eine an einem Kurztag zu Hause)

  • 1 Lernzeit Förderung
  • 3 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
  • bis zu 4 AGs möglich

Jahrgangsstufen 9 und 10 (drei Lernzeiten pro Woche in den Unterrichtstag integriert, eine an einem Kurztag zu Hause)

  • 4 Lernzeiten zur Förderung des selbständigen Lernens und Arbeitens
  • bis zu 4 AGs möglich