Treten Fehlstunden aufgrund von Krankheit auf, ist nur in besonderen Fällen ein Attest erforderlich, z.B. wenn eine Klausur versäumt wurde oder die Fehlzeit direkt vor oder nach den Schulferien / Feiertagen liegt.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen am ersten Fehltag (zwischen 7.30 Uhr bis spätestens 9.00 Uhr) bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern, bei Volljährigkeit die Schülerinnen und Schüler selbst telefonisch die Schule.
Am Tag der Rückkehr in die Schule ist die schriftliche Entschuldigung (bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern von den Eltern), ggf. mit einem Attest, in den Briefkasten des Oberstufenbüros (R.117) einzuwerfen. Der vom Oberstufenbüro ausgestellte Entschuldigungsbogen kann zwei Tage nach Einwurf der Entschuldigung im Oberstufenbüro abgeholt werden und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern mit der Bitte um Entschuldigung der versäumten Stunden vorgelegt werden.
Beurlaubungen sind vor der Fehlzeit im Oberstufenbüro zu beantragen, vor und nach den Schulferien bei der Schulleitung.